Unterschied: Signing und Closing beim Unternehmensverkauf
Bei der Beschreibung von M&A-Prozessen wird regelmäßig mit anschaulichen Zeitstrahl-Darstellungen und der Definition von Meilensteinen gearbeitet. Egal um welches Projekt oder Unternehmen es geht – am Ende eines jeden Prozesses stehen stets die Meilensteine „Signing“ und „Closing“. Dieser Beitrag soll helfen, diese beiden vagen Begriffe etwas genauer zu definieren und vor allem auch voneinander abzugrenzen.
Definition: Das bedeutet Signing
Beim Signing unterzeichnen Käufer:in und Verkäufer:in des Unternehmens einen Kaufvertrag, in dem alle Verkaufsbedingungen festgelegt werden. Dazu gehören bspw. die Kaufpreishöhe- und fälligkeit, die genaue Definition des Verkaufsgegenstandes oder rechtliche Garantien. Das Signing ist demnach ein Akt, der die Vereinbarung und das Schuldverhältnis zwischen beiden Parteien formal mittels Unterschrift rechtlich besiegelt. Aber: Das Signing stellt noch nicht den Abschluss des Verkaufs dar.
Definition: Das bedeutet Closing
Das Closing wiederum ist der endgültige Abschluss des Verkaufsprozesses und erfolgt dementsprechend zeitlich nach dem Signing. Beim Closing wird der Verkauf tatsächlich ausgeführt und die verkaufende Partei überträgt die Kontrolle über das Unternehmen an die kaufende Partei. Das Closing umfasst normalerweise die Übergabe aller wichtigen Dokumente und Rechte auf der einen, sowie die Zahlung des Kaufpreises auf der anderen Seite.
Unterschied zwischen Signing und Closing:
Während das Signing als vertragliche Fixierung der Verkaufsbedingungen die rechtliche Grundlage für den Verkauf darstellt, findet im Rahmen des Closings die tatsächliche Durchführung des Eigentumsübergangs statt. Meist werden im Kaufvertrag – neben offensichtlichen Bedingungen wie bspw. der Zahlung des Kaufpreises – auch weitere spezifische sogenannte „Closing-Bedingungen“ festgelegt, die zwischen Signing und Closing erfüllt werden müssen. Dies können bspw. eine positive kartellrechtliche Prüfung oder (bei einem Asset Deal) die Zustimmung eines wichtigen Lieferanten zum Vertragsübergang auf die kaufende Partei sein.
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